Januar 2023
Statement zum Verbot von Tattoofarben:
Bunte REACH-konforme Farben erhältlich!
Am 04.01.23 tritt die zweite Stufe der Europäischen REACH-Verordnung in Kraft, wodurch für die Tattoobranche wichtige Pigmente verboten werden.
Die beiden Pigmente Blue 15:3 und Green 7 bildeten die Basis vieler Tattoofarben, die seit Jahrzehnten verwendet werden, ohne dass Hinweise auf ein erhöhtes Allergie- oder sonstiges Gesundheitsrisiko deutlich wurden. Jahrelange Einsprüche von Interessenvertretungen der Tattoobranche sowie zwei Stellungnahmen des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR), in denen dargelegt wird, dass die Datenlage keine Nachweisbarkeit von Risiken zulässt, fanden bei Inkraftsetzung der REACH-Verordnung im Vorlauf leider keine Berücksichtigung.
Die Nutzung der alternativen Pigmente sowie das Verbot von Blue 15:3 und Green 7 sehen einige Expert:innen wie Prof. Dr. Jørgen Serup kritisch, da die Nutzung von bisher nicht verwendeten Pigmenten ein höheres unbekanntes Risiko darstellt. Die Nutzung der beiden Pigmente sei in Bezug auf Tätowierungen in der Vergangenheit nicht negativ aufgefallen.
Glücklicherweise hat sich das Angebot am Farbmarkt mittlerweile etwas reguliert und es steht aktuell eine hinlänglich große Auswahl an REACH-konformen Farben zur Verfügung. In den nächsten Monaten ist mit weiteren Markterscheinungen und damit einer Vergrößerung der verfügbaren Farbpalette zu rechnen.
Es besteht somit kein Grund mehr, von einem generellen Verbot bunter Tattoofarbe zu sprechen.
Quellen:
BFR Risikoeinschätzung Blau 15:3 und Green 7
BFR Tätowiermittel Mindestanforderungen
|
|