Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand September 2026

 

1. Geltungsbereich

 

Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Stechpunkt“ mit Sitz in Hauptstraße 10, 08107 Kirchberg anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.

 

2. Minderjährige und betreute Personen

 

Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert. Personen unter Betreuung werden in Einzelfällen nach freier Einschätzung des Tätowierers dann tätowiert, wenn bei der Terminvereinbarung wenigstens eine nachweislich bereuungsberechtigte Person zugegen ist, ihre Zustimmung zu der Durchführung der Tätowierung schriftlich erklärt und die Zustimmung sämtlicher eventuell vorhandener weiterer abwesenden Betreuer ebenfalls schriftlich erklärt wird.

 

3. Vertragsschluss und Terminvereinbarung

 

In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung und einer gegebenenfalls zuvor anzufertigenden individuellen Entwurfszeichnung dadurch zustande, dass Stechpunkt dem Kunden nach erfolgter Beratung einen konkreten Tattootermin anbietet (Angebot) und der Kunde diesen Termin bestätigt (Annahme).

 

Eine Terminvereinbarung ist nur verbindlich, wenn sie durch Stechpunkt in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt wurde.

 

Die Beratung kann persönlich in den Geschäftsräumen von Stechpunkt oder – soweit dies im Einzelfall angeboten wird – mittels Fernkommunikationsmitteln, insbesondere telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder über soziale Netzwerke, stattfinden.

 

Erfolgen sowohl die Vertragsverhandlungen als auch der Vertragsschluss ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, kann es sich um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB handeln. In diesen Fällen gelten ergänzend die gesetzlichen Vorschriften über Fernabsatzverträge sowie die nachfolgende Widerrufsbelehrung.

 

Die Verpflichtung zur Leistung einer vereinbarten Anzahlung entsteht mit Vertragsschluss. Die Höhe und die Zahlungsfrist der Anzahlung werden dem Kunden mit der Terminbestätigung mitgeteilt.

 

4. Entwurfserstellung und Nutzungsrechte

 

Die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs einer Tätowierung wird – unabhängig von den Kosten für die eigentliche Tätowierung – mit einem Stundensatz in Höhe von € 140,- berechnet. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Sollte der Entwurf anschließend durch uns in eine Tätowierung überführt werden, reduziert sich der Stundensatz auf € 70,- / Stunde. Das Entgelt für die Entwurfsfertigung wird unmittelbar nach Fertigstellung fällig. Es kann bei Umsetzung in eine Tätowierung im Zuge des ersten diesbezüglichen Tattootermins ausgeglichen werden.

 

Die von Stechpunkt individuell erstellten Entwürfe und Zeichnungen sind, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei der jeweiligen Urheberin bzw. dem jeweiligen Urheber. Durch die Zahlung des Entwurfshonorars oder der Tätowierung werden dem Kunden keine über die vertragsgemäße Umsetzung durch Stechpunkt hinausgehenden Nutzungsrechte an dem Entwurf eingeräumt. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Stechpunkt darf der Entwurf weder vollständig noch teilweise vervielfältigt, weitergegeben, verändert oder durch Dritte zur Anfertigung, Fortführung, Ergänzung oder Fertigstellung einer Tätowierung verwendet werden.

 

Sollte der Kunde den Vertrag nach Erhalt der Entwurfszeichnung kündigen, ist er nicht berechtigt, diese – auch nur in Teilen – von dritter Seite in eine Tätowierung überführen zu lassen oder sie sonst – egal in welches Medium – zu vervielfältigen oder sie vervielfältigen zu lassen.

 

Bei Tätowierungen, deren Umsetzung mehrere Termine erfordert, gilt der reduzierte Stundensatz für die Entwurfserstellung in Höhe von € 70,- / Stunde nur unter der Voraussetzung, dass der Entwurf im vereinbarten Umfang durch Stechpunkt umgesetzt wird. Beendet der Kunde ein bereits begonnenes Tätowierprojekt vor dessen vollständiger Umsetzung durch Stechpunkt oder lässt er die auf dem Entwurf basierende Tätowierung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Stechpunkt durch Dritte fortführen, ergänzen oder fertigstellen, entfällt die Reduzierung des Entwurfshonorars. In diesem Fall wird die Entwurfserstellung mit einem Stundensatz in Höhe von € 140,- berechnet. Bereits auf die Entwurfserstellung geleistete Zahlungen werden angerechnet; ein sich daraus ergebender Differenzbetrag wird mit Beendigung des Projekts fällig.

 

Die Rechnung für die Entwurfszeichnung wird im Falle einer Kündigung seitens des Kunden mittels papierlosem Verfahren (E-Mail) an den Adressaten übermittelt. Sollte der Kunde seinen zur Umsetzung der Entwurfszeichnung gedachten (ersten) Tätowiertermin nach Erhalt der Entwurfszeichnung aus verschiedenen Gründen verschieben wollen und der nächstmögliche Tätowiertermin wäre erst später als in 30 Tagen möglich, so wird mit einem Stundensatz von € 140,- gerechnet und das Entgelt für die Entwurfsfertigung sofort fällig und kann nach Rechnungserhalt auf unser Bankkonto überwiesen werden. Findet der nächstmöglich vereinbarte Tätowiertermin dann statt, reduziert sich der Stundensatz auf € 70,- / Stunde und aus dem vorab überwiesenen Rechnungsbetrag ergibt sich ein Differenzbetrag als Guthaben, das am Tag des Tätowiertermines mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet wird.

 

Bei einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag wird mit der kostenpflichtigen Erstellung eines individuellen Entwurfs grundsätzlich erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist begonnen. Soll auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Entwurfserstellung begonnen werden, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen.

 

5. Änderungswünsche

 

Soweit der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung zu werten, dessen Annahme in unserem freien Belieben liegt. Soweit eine Annahme unsererseits erfolgt, wird die erneute Entwurfserstellung gemäß den Regelungen der Ziffer 4 dieser Vertragsbedingungen mit € 140,- / Stunde berechnet. Letzteres gilt auch, wenn der Kunde Änderungswünsche erst im Zuge eines Tattootermins oder so spät äußert, dass dieser vor dem betreffenden Termin nicht mehr umgesetzt werden kann.

 

6. Preisangaben und Zeitaufwand

 

Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die von uns nicht vorherzubestimmen sind (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), so dass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.

 

7. Tagestermine

 

Soweit ein Tagestermin vereinbart ist, wird für diesen ein entsprechend größerer Zeitrahmen eingeplant. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich erbrachten Leistung bzw. nach der jeweils getroffenen Preisvereinbarung.

 

8. Gutscheine

 

Von uns ausgegebene Gutscheine sind frei übertragbar. Sie unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 11 nicht vorliegen oder wenn das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens Stechpunkt bestehen.

 

Gutscheine können auch unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, insbesondere per E-Mail, WhatsApp oder über soziale Netzwerke, bestellt werden. Wird ein Gutschein auf diesem Wege von einem Verbraucher bestellt und anschließend von Stechpunkt postalisch übersandt, gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen über Fernabsatzverträge und das gesetzliche Widerrufsrecht.

 

Bei postalisch versandten Gutscheinen beginnt die Widerrufsfrist grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, den Gutschein erhalten hat. Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.

 

9. Anzahlung, Terminabsage und Ersatztermine

 

Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins. Sie ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder

 

  • eine Terminabsage durch den Kunden spätestens drei Arbeitstage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
  • eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
  • der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat.

 

Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt grundsätzlich nur in Form eines frei übertagbaren Gutscheines. Dies gilt nicht, wenn eine solche Form der Erstattung dem Kunden im Einzelfall – insbesondere wegen der Natur des Ausfallgrundes – unzumutbar ist. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung begonnen oder erstellt wurde.

 

Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

 

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

 

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.

 

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

 

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

 

Die vorstehenden Bestimmungen über Terminabsagen und die Behandlung der Anzahlung lassen ein dem Kunden gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht unberührt.

 

Widerruft der Kunde einen im Fernabsatz geschlossenen Vertrag innerhalb einer bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist wirksam, gelten hinsichtlich der Rückzahlung der geleisteten Anzahlung und gegebenenfalls bereits erbrachter Leistungen die gesetzlichen Vorschriften über den Widerruf.

 

10. Zahlung des Honorars

 

Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in bar.

 

11. Voraussetzungen für die Durchführung der Tätowierung

 

Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere

 

  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation;
  • die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Coffein;
  • die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika;
  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren;
  • eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel;
  • ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden;
  • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht;
  • Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin.

 

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

 

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen.

 

12. Cover-Up-Tätowierungen

 

Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.

 

13. Laserbehandelte und vernarbte Haut

 

Soweit es auf zu tätowierenden Hautstellen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

 

14. Schriftzüge, Rechtschreibung und Datumsangaben

 

Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

 

15. Nicht beherrschbare Komplikationen

 

Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen – sogenannte Blowouts – aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen beruhen.

 

16. Wundheilung und Nachsorge

 

Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit Stechpunkt in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.

 

17. Nachstechen

 

Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins oder einer Nichtbeachtung der Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen hat oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden ist. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit der Kunde nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 9 zur Terminabsage sowie der Ziffer 11 entsprechend.

 

18. Vorlagen und Rechte Dritter

 

Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert gegenüber Stechpunkt, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.

 

19. Fotoaufnahmen und Nutzungsrechte

 

Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.

 

20. Persönliche Gegenstände und Kleidung

 

Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

 

21. Ergänzende gesetzliche Vorschriften

 

Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

 

22. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

 

Soweit zwischen Stechpunkt und einem Verbraucher ein Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312c BGB zustande kommt und keine gesetzliche Ausnahme vom Widerrufsrecht vorliegt, steht dem Verbraucher das gesetzliche Widerrufsrecht zu.

 

Dies gilt insbesondere für Verträge über Tätowierleistungen, die nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen werden, sowie für im Fernabsatz bestellte und postalisch versandte Gutscheine.

 

Einzelheiten über die Voraussetzungen, Fristen und Folgen des Widerrufs ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.

 

Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben durch die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

 

Bei Verträgen über Tätowierleistungen beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

 

Bei einem im Fernabsatz bestellten und postalisch versandten Gutschein beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, den Gutschein erhalten haben.

 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

 

Tattoostudio Stechpunkt
Inhaberin: Nicole Meyer
Hauptstraße 10
08107 Kirchberg
Telefon: 0151 42041270
E-Mail:
info@stechpunkt.com

 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

 

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich gegebenenfalls von Ihnen gezahlter Kosten für die Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

 

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

 

Bei einem postalisch versandten Gutschein können wir die Rückzahlung verweigern, bis wir den Gutschein zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie den Gutschein zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

 

Sie haben einen bereits erhaltenen Gutschein unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben.

 

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Gutscheins.

 

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir bei einem Vertrag über eine Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung beginnen sollen, kann nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen Wertersatz geschuldet sein.

 

Muster-Widerrufsformular

 

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden.

 

An:

 

Tattoostudio Stechpunkt
Nicole Meyer
Hauptstraße 10
08107 Kirchberg
E-Mail:
info@stechpunkt.com

 

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Ware bzw. die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

 


 

Bestellt am / Vertrag geschlossen am:

 


 

Erhalten am (bei postalisch versandten Gutscheinen):

 


 

Name des Verbrauchers:

 


 

Anschrift des Verbrauchers:

 


 

Datum:

 


 

Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):

 


 

 

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