Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Gechäftsbedingungen, Stand Dezember 2023

 

1. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio „Stechpunkt“ mit Sitz in Hauptstraße 10, 08107 Kirchberg anzufertigenden Tätowierungen unabhängig von der jeweils ausführenden Person.

 

2. Kinder und Jugendliche werden nicht tätowiert. Personen unter Betreuung werden in Einzelfällen nach freier Einschätzung des Tätowierers dann tätowiert, wenn bei der Terminvereinbarung wenigstens eine nachweislich bereuungsberechtigte Person zugegen ist, ihre Zustimmung zu der Durchführung der Tätowierung schriftlich erklärt und die Zustimmung sämtlicher eventuell vorhandener weiterer abwesenden Betreuer ebenfalls schriftlich erklärt wird.

 

3. In der Regel kommt der Vertrag zur Erstellung der Tätowierung (und damit einer vorher zu erstellenden Entwurfszeichnung) dadurch zustande, dass Stechpunkt den Kunden nach einer entsprechenden Terminanfrage ihrerseits einen Terminvorschlag am Tag des Beratungsgespräches macht (Angebot) und der Termin anschließend durch den Kunden bestätigt wird (Annahme).  

 

4. Die Erstellung eines zeichnerischen Entwurfs einer Tätowierung wird – unabhängig von den Kosten für die eigentliche Tätowierung – mit

einem Stundensatz in Höhe von € 140,- berechnet. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Sollte der Entwurf anschließend durch uns in eine

Tätowierung überführt werden, reduziert sich der Stundensatz auf € 70,- / Stunde. Das Entgelt für die Entwurfsfertigung wird unmittelbar nach

Fertigstellung fällig. Es kann bei Umsetzung in eine Tätowierung im Zuge des ersten diesbezüglichen Tattootermins ausgeglichen werden. Sollte

der Kunde den Vertrag nach Erhalt der Entwurfszeichnung kündigen, ist er nicht berechtigt, diese – auch nur in Teilen – von dritter Seite in

eine Tätowierung überführen zu lassen oder sie sonst – egal in welches Medium – zu vervielfältigen oder sie vervielfältigen zu lassen. Die

Rechnung für die Entwurfszeichnung wird im Falle einer Kündigung seitens des Kunden mittels papierlosem Verfahren (E-Mail) an den

Adressaten übermittelt. Sollte der Kunde seinen zur Umsetzung der Entwurfszeichnung gedachten (ersten) Tätowiertermin nach Erhalt der

Entwurfszeichnung aus verschiedenen Gründen verschieben wollen und der nächstmögliche Tätowiertermin wäre erst später als in 30 Tagen

möglich, so wird mit einem Stundensatz von € 140,- gerechnet und das Entgelt für die Entwurfsfertigung sofort fällig und kann nach

Rechnungserhalt auf unser Bankkonto überwiesen werden. Findet der nächstmöglich vereinbarte Tätowiertermin dann statt, reduziert sich der

Stundensatz wieder auf 70 € / Stunde und aus dem vorab überwiesenen Rechnungsbetrag ergibt sich ein Differenzbetrag als Guthaben, das am

Tag des Tätowiertermines mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet wird.

 

5. Soweit der Kunde nach Vertragsschluss kleine Änderungswünsche wie z.B. die Korrektur von Schreibfehlern bei Schriftzügen oder kleine Änderungen in farblicher oder gestalterischer Hinsicht wünscht, ändert dies an dem Bestand und dem Inhalt des Vertrags nichts. Das Verlangen erheblicher Änderungen des Motivs (wie z.B. der Wunsch nach einem gänzlich anderen Motiv oder der zu tätowierenden Körperstelle) sind als Kündigung des Werkvertrags verbunden mit dem Angebot zum Abschluss einer neuen vertraglichen Vereinbarung zu werten, dessen Annahme in unserem freien Belieben liegt. Soweit eine Annahme unsererseits erfolgt, wird die erneute Entwurfserstellung gemäß den Regelungen der Ziffer 4 dieser Vertragsbedingungen mit € 140,- / Stunde berechnet. Letzteres gilt auch, wenn der Kunde Änderungswünsche erst im Zuge eines Tattootermins oder so spät äußert, dass dieser vor dem betreffenden Termin nicht mehr umgesetzt werden kann.

 

6. Preisangaben, die keine Pauschalpreise sind, können naturgemäß nur Schätzungen darstellen. Der Zeitaufwand einer Tätowierung hängt von vielen Faktoren ab, die von uns nicht vorherzubestimmen sind (z.B. Schmerztoleranz des Kunden oder dessen Hautbeschaffenheit), so dass eine verbindliche Vorhersage der Zeitdauer zur Erstellung der Tätowierung unmöglich ist.

 

7. Soweit ein Tagestermin vereinbart ist, dauert der jeweilige Termin mindestens 5 Stunden. Diese sind von dem Kunden auch dann vollständig zu bezahlen, wenn er die Sitzung vor Ablauf dieser Zeit abbricht.

 

8. Von uns ausgegebene Gutscheine sind frei übertragbar. Sie unterliegen der gesetzlichen Verjährung. Auch bei Gutscheinen behalten wir uns das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen, wenn die Voraussetzungen der Ziffer 11 nicht vorliegen oder wenn das gewünschte Motiv von uns nicht gestochen wird. In letzterem Fall werden wir uns bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens Stechpunkt bestehen.

 

9. Der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Anzahlung. Die Anzahlung dient zur Fixierung des vereinbarten Tattootermins. Sie ist an den Kunden nur zurückzuzahlen, wenn entweder

 

  • eine Terminabsage durch den Kunden spätestens drei Arbeitstage vor der Durchführung des ersten der vereinbarten Termine erfolgt, oder
  • eine spätere Absage des ersten der vereinbarten Termine aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
  • der Tätowierer den Termin aufgrund von Gründen absagt, die er zu vertreten hat.

 

Eine Erstattung der Anzahlung erfolgt grundsätzlich nur in Form eines frei übertagbaren Gutscheines. Dies gilt nicht, wenn eine solche Form der Erstattung dem Kunden im Einzelfall – insbesondere wegen der Natur des Ausfallgrundes – unzumutbar ist. Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen sobald mit der Tätowierung begonnen oder ein zeichnerischer Entwurf der Tätowierung begonnen oder erstellt wurde.

 

Die Anzahlung wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Anzahlung mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

 

Im Falle einer Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er nicht zu vertreten hat, hat dieser Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins. Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Anzahlung.

 

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des Tätowierers.

 

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

 

In Fällen einer Terminabsage durch den Tätowierer wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

 

Eine Terminvereinbarung ist nur bindend, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wird.

 

10. Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines jeden Termins in bar.

 

11. Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere

 

  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation;
  • die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Mittel oder Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren. Das gilt insbesondere auch für blutdrucksteigernde Substanzen wie beispielsweise Coffein;
  • die nicht abgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika;
  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren;
  • eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel;
  • ein für den Tätowierer unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden;
  • ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht;
  • Schwangerschaft oder Stillzeit einer Kundin.

 

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

 

Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dieses oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat. Für nachteilige Folgen aus der Erteilung fehlerhafter oder unvollständiger Angaben können wir keine Haftung übernehmen.

 

12. Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover-Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden.

 

13. Soweit es auf zu tätowierenden Hautstellen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.

 

14. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

 

15. Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z.B. Pigmentmigrationen – sogenannte Blowouts – aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen. Dasselbe gilt für Defizite der Tätowierung, welche auf einer Nichtbeachtung der in Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen beruhen.

 

16. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen

einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der

Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar

mit Stechpunkt in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen außerhalb unserer Geschäftszeiten – einen fachlich

versierten Arzt aufzusuchen.

 

17. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins oder einer Nichtbeachtung der Ziffer 11 dieser Vertragsbedingungen hat oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden ist. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit der Kunde nicht binnen 3 Monaten nach Vollendung der    Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den Kunden verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist. Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 9 zur Terminabsage sowie der Ziffer 11 entsprechend.

 

18. Wir können und werden nicht überprüfen, ob eine von Kunden uns überlassene zeichnerische oder fotografische Vorlage frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde versichert gegenüber Stechpunkt, dass er die Rechte an solchen Vorlagen besitzt und stellt uns von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die aus einer dennoch erfolgten Rechtsverletzung uns gegenüber erhoben werden.

 

19. Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt.

 

20. Wir haften nicht für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Kunden, welche dieser mit in das Tattoostudio bringt. Wir weisen darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.

 

21. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch steht.

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